Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungsvermietung

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Abschluss des Vertrages kommt zustande, sobald das Angebot unterbreitet und die Unterkunft gebucht wird. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch (E-Mail) geschehen. Der Vertrag kommt zustande zwischen Marie-Christine Chammas, Ferienwohnung Zum Kranich, und dem Gast.

2. Erfüllung des Vertrages

Durch den Abschluss des Vertrages sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag wird durch den Vermieter durch die Bereitstellung der Unterkunft erfüllt, wenn diese an den Mieter übergeben wurde. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, insofern er dem Mieter den Mietpreis in voller Höhe erstattet.

3. Preisgestaltung

Die Mietpreise (siehe Angebot) verstehen sich einschließlich Wasser, Heizung, Energie, Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung. Der Mietpreis gilt für die im Angebot angegebene Personenzahl. Wird diese Zahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Stadt Lychen erhebt einen Kurbeitrag, den die Gäste beim Vermieter bei Ankunft zu entrichten haben.

4. Zahlungen

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird 50 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der verbleibende Reisepreis ist 30Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 30 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anderes vereinbart.

5. Rücktritt und Schadenersatz

Tritt der Gast nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück, besteht eine Schadenersatzpflicht des Mieters. Folgende Stornogebühren fallen an:

* Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt kostenfrei
* Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
* und bei Nichtantritt der Reise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises

Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Daher wird der Abschluss einer Reisekostenversicherung empfohlen.

Erfolgte Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet, ein sich ergebendes Guthaben erstattet bzw. Nachforderungen nachberechnet.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Mieter oder anderem wichtigen Grund den Vertrag zu kündigen.

6. Sonstiges

Wir begrüßen Sie am Tag der Anreise gern zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Eine spätere Anreise bedarf der telefonischen Absprache, damit wir die Schlüsselübergabe organisieren können. Natürlich können Sie auch anrufen, ob die Wohnung schon früher bereit steht. Damit wir für die Nachmieter die Wohnung reinigen können, müssen Sie diese bis 11:00 Uhr am Abreisetag verlassen.

Es ist nicht gestattet, Haustiere mitzubringen.

Es sollten keine Wertgegenstände in der Wohnung verbleiben, da keine Haftung übernommen werden kann.

Die Benutzung der Gartenfläche erfolgt auf eigenes Risiko. Im Garten darf wegen erhöhter Brandgefahr nicht gegrillt werden.

Als Mieter haben Sie die Wohnung ohne Mängel übernommen. Wenn Ihnen ein Defekt auffällt oder ein Einrichtungsgegenstand fehlt, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht, sind wir auch für einen Hinweis dankbar. Der Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass Sie als Mieter für Beschädigungen haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Es kann immer etwas kaputt gehen und wir können über alles reden. Bitte gehen Sie einfach so sorgfältig wie möglich mit Ihrer Wohnung und den Einrichtungsgegenständen um.

Die Möbel haben einen festen Platz in der Wohnung, der sich nach deren Funktion richtet. Bitte stellen Sie die Möbel nicht um. Der Garten ist möbliert. Die Verwendung der Wohnungsmöbel für den Garten und umgekehrt ist nicht erlaubt. Wenn etwas fehlen sollte, fragen Sie uns bitte. Wir finden bestimmt eine Lösung.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung nicht mit verschmutzten Straßenschuhen betreten. Das gilt insbesondere da, wo der Fußbodenbelag aus Holz besteht.

Das Rauchen ist in der Wohnung und im gesamten Haus nicht gestattet. Ebenso ist der Gebrauch von Kerzen und offenen Flammen jeglicher Art untersagt.

Bitte schließen Sie die Fenster und schalten Sie alle Stromquellen aus, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen. Bitte stellen Sie die Heizkörper ab, während Sie lüften.

Im Haus befindet sich ein Atelier mit Ladengeschäft, welches zu allgemein üblichen Zeiten geöffnet ist. Während der Öffnungszeiten ist damit zu rechnen, dass Geräusche aus dem Atelier zur Ferienwohnung durchdringen. Dies gehört zum Haus und stellt keinen Mangel dar.

Bitte halten Sie diese Hausordnung ein. Sonst müssen wir bei schweren Verletzungen unter Umständen das Mietverhältnis kündigen. In diesem Fall würden wir leider Teile des vorausgezahlten Mietzinses als Unkostenpauschale verrechnen müssen.

Es gilt die anliegende Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs der Ferienwohnung Zum Kranich Lychen über WLAN.

Für Schäden, die durch den Gast verursacht werden, haftet der Gast; er haftet zudem für alle ihn begleitenden Personen. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Die Benutzung des Stellplatzes für PKW, des Abstellraumes für Fahrräder und des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW und Fahrräder, es sei denn sie wurden nachweislich durch den Vermieter oder durch in seinem Auftrag handelnden Personen verursacht.

Mit der Unterschrift auf der Buchungsbestätigung oder der elektronischen Buchung erkennt der Gast diese AGB an.

7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs 

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.